Vergütungsbericht
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften.
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Verwaltungsräten, Mitarbeitenden und Führungskräften. Das Vergütungssystem ist so strukturiert, dass die Interessen dieser Personen mit den Interessen der Gruppe kongruent sind. Dabei sind folgende Grundsätze wegleitend:
- Das Vergütungssystem der Gruppe ist einfach und transparent.
- Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich ein Fixum.
- Die variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung wird massvoll festgelegt.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrats jährlich gesondert den Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung und den Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr (Art. 18 der Gesellschaftsstatuten). Zudem nimmt die Generalversammlung in einer Konsultativabstimmung Kenntnis vom Vergütungsbericht.
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die Grundsätze des Vergütungssystems sowie die Details der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 auf.
Verwaltungsrat
Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine feste Barvergütung. Zudem erhalten sie grundsätzlich Ersatz ihrer im Interesse der Gesellschaft aufgewendeten Auslagen, wobei dieser Ersatz für weitere Auslagen nur im Ausnahmefall und nach entsprechendem Nachweis innert 60 Tagen ausgerichtet wird. Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder des Verwaltungsrats Spesen in Höhe von CHF 7 182 ausbezahlt.
Der Gesamtverwaltungsrat legt die Höhe der festen Barvergütung der einzelnen Mitglieder auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses jährlich aufgrund eines Ermessensentscheids im Rahmen des Gesamtbetrags für die Zeit von der nächsten ordentlichen Generalversammlung bis zur darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung fest. Der Gesamtbetrag wird der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Bei der Festlegung wird insbesondere die Wahrnehmung von zusätzlichen Funktionen bzw. das Engagement in den Ausschüssen des Verwaltungsrats berücksichtigt (Funktionszulage). Auf den Beizug von externen Beratern wird verzichtet.
Vergütungsperiode bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016Die Generalversammlung hat am 14. April 2015 erstmalig über die Vergütung abgestimmt und einen Gesamtbetrag von CHF 950 000 für den Verwaltungsrat für die Amtsperiode bis zur ordentlichen Generalversammlung vom 12. April 2016 genehmigt.
Von diesem Gesamtbetrag wurden effektiv CHF 928 072 ausbezahltVergütungen für die Vergütungsperiode vom 14. April 2015 bis 12. April 2016 in CHF |
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Vergütungen fix (netto) | 847 333 |
Vergütungen var. (netto) | 0 |
Vorsorgebeiträge | 80 739 |
Total zugesprochene Vergütungen | 928 072 |
Genehmigter Gesamtbetrag | 950 000 |
Abweichung | – 21 928 |
Die Generalversammlung hat am 12. April 2016 über die Vergütungen abgestimmt und für den Verwaltungsrat einen Gesamtbetrag von CHF 1 000 000 für die Amtsdauer bis zur nächsten Generalversammlung 2017 genehmigt. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der Gesamtbetrag der ausbezahlten Vergütungen des Verwaltungsrats auf total CHF 934 933. Davon wurde der Betrag von CHF 626 079 in der Periode von der Generalversammlung 2016 bis zum 31.12.2016 ausbezahlt. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahrjahresperiode (CHF 611 684) ergibt dies eine Zunahme von 2.4%.
Antrag für die Vergütungsperiode bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018An der Generalversammlung 2017 wird der Verwaltungsrat verglichen mit der Vorjahresperiode einen Gesamtbetrag von CHF 900 000 beantragen, der für die feste Barvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Verfügung steht.
Geschäftsleitung
Die Kompensation der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten aus einer festen Barvergütung, einer erfolgsabhängigen Vergütung in bar sowie Auslagenersatz gemäss dem von der kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement.
Die feste Barvergütung richtet sich nach dem tatsächlich betreuten Aufgabengebiet, den fachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen eines jeden Mitglieds der Geschäftsleitung bzw. der hierzu notwendigen Arbeitsleistung.
Die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung soll eine möglichst weitgehende Interessenkongruenz zwischen Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Aktionären gewährleisten. Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten kann sie höchstens die Hälfte der festen Barvergütung ausmachen. In den Arbeitsverträgen der Mitglieder der Geschäftsleitung ist eine maximale erfolgsabhängige Vergütung von einem Drittel der festen Barvergütung vereinbart.
Bei der Festlegung der erfolgsabhängigen Vergütung wird hauptsächlich der Geschäftsgang berücksichtigt, ergänzt durch den individuellen Einsatz und die persönliche Initiative sowie die Erreichung vereinbarter Ziele. Die Bewertung des Geschäftsgangs richtet sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg, der grundsätzlich anhand der Werttreiber Ertragslage, erwirtschaftetes Ausschüttungspotenzial und Ertragsaussichten sowie weiterer Faktoren gemessen wird. Die feste Barvergütung und die erfolgsabhängige Vergütung werden vom Verwaltungsrat jährlich auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses nach Ermessen im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrags festgelegt.
Vergütungsperiode Geschäftsjahr 2016Die Generalversammlung hat am 14. April 2015 den Gesamtbetrag von CHF 1 200 000 für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt. Von diesem Gesamtbetrag wurden effektiv CHF 1 016 340 ausbezahlt (siehe detaillierte Aufschlüsselung unten).
Vergütungen Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 in CHF |
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Vergütungen fix (netto) | 536 881 |
Vergütungen var. (netto) | 193 180 |
Vorsorgebeiträge | 286 279 |
Total zugesprochene Vergütungen | 1 016 340 |
Genehmigter Gesamtbetrag | 1 200 000 |
Abweichung | – 183 660 |
Die Generalversammlung hat am 12. April 2016 den Gesamtbetrag von CHF 1 200 000 für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 genehmigt.
Antrag für die Vergütungsperiode Geschäftsjahr 2018An der Generalversammlung 2017 wird der Verwaltungsrat mit CHF 1 200 000 einen unveränderten Gesamtbetrag für die Vergütungen der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2018 beantragen.
An den Sitzungen des Vergütungs- und Personalausschusses und des Verwaltungsrats, die sich mit den Arbeitsverträgen der Geschäftsleitung und insbesondere mit den Vergütungen an deren Mitglieder befassen, sind die Mitglieder der Geschäftsleitung in der Regel nicht anwesend. Auf den Beizug von externen Beratern wird verzichtet.
Die in den Arbeitsverträgen der Mitglieder der Geschäftsleitung festgelegte Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Beteiligungsprogramme
Die Zug Estates Holding AG unterhält gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten keine Beteiligungs- und Optionsprogramme. In der Berichtsperiode wurden weder Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung noch diesen nahestehenden Personen Beteiligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte zugeteilt.
Darlehen und Kredite
In der Berichtsperiode wurden weder Darlehen noch Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen gewährt und es sind auch keine solchen ausstehend.
Frühere Mitglieder
Die Zug Estates Holding AG hat im Berichtsjahr weder direkt noch indirekt Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet.
Es sind von früheren Mitgliedern oder ihnen nahestehenden Personen keine Darlehen oder Kredite ausstehend.
Vergütung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
Im Berichtsjahr wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die nachfolgenden Vergütungen ausgerichtet:
Vergütungen für das Geschäftsjahr 2016 in CHF |
Vergütungen fix (netto) |
Vergütungen var. (netto) 1 |
Vorsorge- beiträge 2 |
Total 2016 |
Hannes Wüest | 400 000 | 0 | 48 069 | 448 069 |
Heinz M. Buhofer | 60 414 | 0 | 0 | 60 414 |
Prof. Dr. Annelies Häcki Buhofer | 61 667 | 0 | 9 273 | 70 940 |
Armin Meier | 65 000 | 0 | 9 774 | 74 775 |
Dr. Beat Schwab | 86 845 | 0 | 0 | 86 845 |
Heinz Stübi | 75 000 | 0 | 11 278 | 86 278 |
Martin Wipfli | 107 613 | 0 | 0 | 107 613 |
Total Verwaltungsrat | 856 539 | 0 | 78 394 | 934 933 |
Tobias Achermann, CEO | 319 549 | 115 427 | 169 384 | 604 360 |
Total Geschäftsleitung | 536 881 | 193 180 | 286 279 | 1 016 340 |
Vergütungen für das Geschäftsjahr 2015 in CHF |
Vergütungen fix (netto) |
Vergütungen var. (netto) 1 |
Vorsorge- beiträge 2 |
Total 2015 |
Hannes Wüest 3 | 400 000 | 0 | 48 403 | 448 403 |
Heinz M. Buhofer | 64 269 | 0 | 0 | 64 269 |
Prof. Dr. Annelies Häcki Buhofer | 63 333 | 0 | 9 579 | 72 912 |
Armin Meier | 81 667 | 0 | 12 359 | 94 026 |
Dr. Beat Schwab | 56 667 | 0 | 0 | 56 667 |
Heinz Stübi | 73 333 | 0 | 11 093 | 84 426 |
Martin Wipfli | 107 667 | 0 | 0 | 107 667 |
Total Verwaltungsrat | 846 936 | 0 | 81 434 | 928 370 |
Tobias Achermann, CEO | 302 618 | 81 869 | 153 857 | 538 344 |
Total Geschäftsleitung | 497 552 | 119 794 | 252 647 | 869 993 |
1 Im Sinne einer periodengerechten Abgrenzung wird die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 im entsprechenden Jahr aufgeführt (gleiche Methode wie im Vorjahr), jedoch erst im April 2017 ausbezahlt. 2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für Personalvorsorgeeinrichtungen, Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV, wobei die Mitglieder des Verwaltungsrats nur Beiträge für AHV, IV, EO, ALV erhalten. 3 Zusätzlich fielen Vorsorgebeiträge von CHF 40 276 für 2013 und 2014 an. |